Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Website und unsere Dienstleistungen nutzen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und ist bereit, Ihnen bei allem, was Sie benötigen, behilflich zu sein.
  1. Reisebedingungen

1. Vertrag
  1. 1.1. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung kommt zwischen Ihnen und Laros Reisen GmbH ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein Laros Reisen GmbH Angebot betrifft. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen und Laros Reisen GmbH, wenn Sie direkt mit Laros Reisen GmbH einen Vertrag abschliessen. Ihre Buchungsstelle tritt nur dann rechtsgültig als Stellvertreterin von Laros Reisen GmbH auf, wenn dies im Vertrag und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich mitgeteilt wird. Andernfalls ist die Buchungsstelle Ihre Vertragspartnerin.
  2. 1.2. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen von anderen Reiseveranstaltern oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigenen Reise- und Vertragsbestimmungen. Bei allen von Laros Reisen GmbH vermittelten Flugtickets gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Laros Reisen GmbH ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher auch nicht auf die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen berufen.
  3. 1.3. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Wir verweisen auf das jeweilige Reiseprogramm. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt in Ihrer Verantwortung.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. 2.1. Prospektpreise

    Die Preise für die Reisearrangements ergeben sich aus den Angeboten auf der Laros Reisen GmbH Website oder individuell ausgearbeiteten Angeboten. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt, pro Person und Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Bei Pauschal- und Baukastenarrangements werden die Preise aufenthaltsbezogen berechnet, d. h. gemäss Ihrem effektiven Aufenthalt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
  2. 2.2 Buchungsgebühren / Reisegarantie

    Bei der Buchung eines «Nur-Landarrangements» (zum Beispiel Unterkunft, Transfers, Segeln, Mietwagen, Rundreise) erhebt Laros Reisen GmbH eine Buchungsgebühr von CHF 120.– pro Auftrag. Zusätzlich wird für die Reise ein Risikobeitrag in Höhe von 2.5 Promille auf den Reisepreis erhoben. Dieser fliesst an den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und dient zur Absicherung der Kundengelder.
  3. 2.3. Beratung, Reservierung, Offerten

    Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzliche Kosten für Beratung, Bearbeitung, Offerten etc. erheben kann.
  4. 2.4. Anzahlung

    Bei der Anmeldung oder spätestens nachdem die schriftliche Bestätigung vorliegt, ist eine Anzahlung von CHF 500.- pro Person zuzüglich der Kosten für Flugtickets zu leisten. Für die Villen und Ferienwohnungen ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages erforderlich. Für die Frühbuchungsrabatte gelten zum Teil spezielle Anzahlungsbedingungen. Sie finden diese jeweils bei den betreffenden Angeboten auf der Website oder der Offerte/Bestätigung.
  5. 2.5. Restzahlung

    Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, d. h. 30 Tage oder weniger vor Abreise, ist der gesamte Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Betrag und ca. 14 Tage vor Ihrer Abreise zugestellt.
  6. 2.6. Verspätete Zahlungen

    Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 3 einzufordern. Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
  7. 2.7. Preisänderungen

    Laros Reisen GmbH behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Laros Reisen GmbH oder Ihre Buchungsstelle würde in diesem Fall vor Vertragsabschluss orientieren. In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, die in den Laros Reisen GmbH Prospekten und Preislisten angegebenen Preise zu erhöhen:
    • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoff- zuschläge)
    • neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Flughafentaxen)
    • Wechselkursänderungen
    • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)
    • plausibel erklärte Druckfehler
    Falls Laros Reisen GmbH die im Katalog angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Sofern die Preiserhöhung 10 % des ausgeschriebenen und von Laros Reisen GmbH bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet. Sie können aber stattdessen auch ein anderes von Laros Reisen GmbH offeriertes Reisearrangement buchen.
3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen
  1. Annullierungen und Änderungen nehmen wir ausschliesslich schriftlich entgegen. Stornieren Sie die Reise weniger als 45 Tage vor Reisebeginn oder wollen Sie Änderungen oder eine Umbuchung vornehmen, werden zu den Bearbeitungsgebühren von CHF 90.– pro Person, die nachfolgenden Annullationskosten vom gesamten Reisepreis erhoben:
  2. 3.1. Normale Annullationskosten

  3. 45 – 31 Tage vor Reisebeginn 25 %
  4. 30 – 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
  5. 14 – 8 Tage vor Reisebeginn 75 %
  6. 7 – 0 Tage vor Reisebeginn, no show 100 %
  7. 3.2. Annullationskosten für Flüge, Fähren und Zugtickets

    Flüge, Fähren und Zugtickets unterliegen sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. In der Regel können sie nicht umgebucht werden und es entstehen ab Buchungszeitpunkt 100% Spesen.
  8. 3.3. Verschärfte Annullationskosten

    Für einzelne Reisen oder Leistungen wie zum Beispiel Villen, Ferienwohnungen, Schiffe, Fähren, Buchungen mit Frühbucherrabatten oder Sonderangeboten in den Hotels gelten spezielle Bestimmungen. Diese sind jeweils auf der schriftlichen Bestätigung vermerkt. Bei Sonderaktionen, Themenreisen und Spezialangeboten: Ab Buchungstag 100 % Bei Gruppenreisen gelten spezielle Bestimmungen. Diese sind jeweils auf der Offerte und schriftlichen Bestätigung vermerkt.
  9. 3.4. No-Show

    Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100 % des Arrangementpreises belastet. Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für Laros Reisen GmbH jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.
  10. 3.5. Annullierungs- und Extrarückreisekosten-Versicherung

    Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Extrarückreisekostenversicherung, sofern Sie nicht bereits privat eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben. Laros Reisen GmbH hat eine Travel Help Desk Versicherung mit Allianz Global Assistance.
4. Beanstandungen während der Reise
  1. 4.1.Entspricht die Reise nicht der Beschreibung im Laros Reisen GmbH Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie verpflichtet, bei Laros Reisen GmbH oder der lokalen Reiseleitung oder Vertretung unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie bei der Reiseleitung oder Vertretung von Laros Reisen GmbH vor Ort eine schriftliche Bestätigung verlangen.
  2. 4.2.Falls Laros Reisen GmbH bzw. die örtliche Laros Reisen GmbH Reiseleitung / Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Laros Reisen GmbH gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie von der örtlichen Laros Reisen GmbH Vertretung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung verlangen. Diese sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.
  3. 4.3.Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der Laros Reisen GmbH Reiseleitung bzw. Laros Reisen GmbH Vertretung oder der Leistungsträger müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr schriftlich bei Laros Reisen GmbH oder Ihrer Buchungsstelle eingereicht werden. Falls diese Bedingungen nicht eingehalten werden, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
5. Haftung
  1. 5.1. Unsere Haftung

    Laros Reisen GmbH entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für die Ihnen zusätzlich entstandenen Kosten (unter Vorbehalt von Ziff. 6 und 7), soweit es der Laros Reisen GmbH Reiseleitung oder der lokalen Vertretung nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf den insgesamt zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso schliesst unsere Haftung Programmänderungen aus, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
  2. 5.2. Lokale Veranstaltungen und Ausflüge

    An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung. Laros Reisen GmbH kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.
  3. 5.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

    Laros Reisen GmbH übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von Laros Reisen GmbH oder einem von Laros Reisen GmbH beauftragten Unternehmen (Hotel usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weiterge- hende Haftung von Laros Reisen GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  4. 5.4. Sicherstellung der Kundengelder

    Laros Reisen GmbH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die von Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung bezahlten Beträge sind damit gemäss Bundesgesetz sichergestellt.
6. Programm- und Preisänderungen
  1. 6.1.Laros Reisen GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzeln vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Flugzeiten Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Laros Reisen GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch wie möglich über Änderungen und mögliche Auswirkungen auf den Preis.
  2. 6.2. Höhere Gewalt und Streiks

    Laros Reisen GmbH haftet insbesondere nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streik), Pandemie, Epidemie oder behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Laros Reisen GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
  3. 6.3. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

    In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben durch nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten, neu eingeführte Abgaben von Gebühren oder Taxen (z.B. Flughafen- oder Ortstaxen) sowie staatlich verfügte Preiserhöhungen wie z.B. Mehrwertsteuer.
  4. 6.4. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

    Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Sollte das Programm durch die Änderung einen Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen (ausgenommen davon sind Fälle von höherer Gewalt). Während der Reise steht Ihnen ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann.
7. Reiseabsage durch Laros Reisen GmbH
  1. Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen usw. die sichere Durchführung erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch wie möglich. Wir bemühen uns, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen
8. Reiseabbruch durch den Reisenden
  1. Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen müssen, kann Ihnen Laros Reisen GmbH den Preis für das Reisearrangement und allfällige nicht bezogene Leistungen nicht rückerstatten. Mehrkosten wie z.B. der Rücktransport gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, hilft Ihnen die Laros Reisen GmbH Reiseleitung bzw. die lokale Vertretung bei der Organisation Ihrer Rückreise. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Assistance -Versicherung (siehe 3.5).
9. Einreise-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
  1. Sie sind für die Einhaltung der Einreise-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften selber verantwortlich. Für Personen, die nicht Bürger der Schweiz oder EU Staaten sind, gibt Ihnen Laros Reisen GmbH, Ihre Buchungsstelle oder die diplomatische Vertretung Auskunft.
  2. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können.
10. Flug- und Transportleistungen
  1. 10.1. Flug- und Fahrplanänderungen

    Unsere Angebote beinhalten Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflüge mit schweizerischen und ausländischen Fluggesellschaften. Sofern nichts anderes angegeben ist, findet der Flug in der Economy- Klasse statt. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die gültigen Flugpläne. Bei kurzfristigen Änderungen werden Sie von Laros Reisen GmbH oder Ihrer Buchungsstelle informiert. An- und Abreise gelten als reine Beförderungstage. Bei Flugplanänderungen am selben An- oder Abreisetag können keine Rückerstattungsforderungen gelten gemacht werden. Fahrpläne von Fährverbindungen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die gültigen Fahrpläne. Bei kurzfristigen Änderungen werden Sie von Laros Reisen GmbH, Ihrer Buchungsstelle oder vor Ort von der Vertretung informiert. Für Verspätungen besteht keine Haftung seitens Laros Reisen GmbH.
  2. 10.2. Reisegepäck und Sportgeräte

    Die Gepäckbestimmungen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. In der Regel ist das Freigepäck auf ein 1 Gepäckstück mit höchstens 20 kg oder 23 kg beschränkt. Informationen finden Sie in unseren Reiseunterlagen oder bei Ihrer Buchungsstelle. Auf den meisten Flügen ist der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Das Handgepäck ist je nach Fluggesellschaft auf 5–8 Kilogramm limitiert.
  3. 10.3. Tiere

    Bei Sonderflügen werden keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für die Miete oder den Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst Verantwortung für die Beschaffung der notwendigen Zeugnisse und Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen geben wir Ihnen die Bedingungen auf Anfrage gerne bekannt.
  4. 10.4. Sitzplatzreservationen und Zusatzleistungen auf den Flügen

    Sitzplatzreservationen und Mahlzeiten können auf Wunsch zum Voraus gegen Gebühr gebucht werden. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, gemachte Sitzplatzreservationen, wenn nötig, zu ändern.
  5. 10.5. Verspätungen

    Auch bei sorgfältiger Planung können wir die Einhaltung von Flugplänen nicht garantieren und dafür haften. Wir empfehlen Ihnen, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
  6. 10.6. Mahlzeiten auf den Flügen

    Auf den meisten Flügen sind Essen und Getränke nicht mehr eingeschlossen und müssen direkt an Bord in Schweizer Franken oder lokaler Währung bezahlt werden.
11. Mietwagen
  1. Bei den Mietwagenbuchungen bei Laros Reisen GmbH profitieren Sie von einem Ausschluss des Selbstbehaltes (Ausnahme Mietwagen Kreta). Für eine Rückerstattung nach der Reise benötigen wir schriftliche Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass bei der Übernahme längere Wartezeiten entstehen können.
  2. Mit der Vorabregistrierung bieten wir eine beschleunigte Fahrzeugübernahme an. Ihre Buchungsstelle oder Laros Reisen GmbH gibt Ihnen gerne Auskunft. Wir weisen ausdrücklich auf mögliche Altersbeschränkungen bei Mietwagenpartnern hin, bitte beachten Sie die Hinweise auf der Bestätigung und den Reiseunterlagen.
12. Datenschutz
  1. 12.1. Sammlung von Informationen

    Für Laros Reisen GmbH ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. Wir halten uns bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wenn Sie eine Reisebuchung tätigen, werden neben Ihren Kontaktangaben zusätzlich folgende Informationen gespei- chert: Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen.
  2. 12.2. Weitergabe an Dritte

    Ihre Daten können unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden. Leistungsträger wie z.B. Hotels, Airlines und Partneragenturen vor Ort benötigen Kundendaten, um die Reise durchführen zu können. Zudem können Leistungsträger vor Ort aufgrund lokaler gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein, Kundendaten an die Behörden weiterzuleiten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.
  3. 12.3. Verwendung der Daten

    Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben bearbeitet und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Laros Reisen GmbH ist berechtigt, Ihre Adressdaten zu aktualisieren bzw. bei Dritten aktualisieren zu lassen. Selbstverständlich können Sie die Zusendung von Informationen jederzeit ablehnen. Wenden Sie sich dazu bitte an an Laros Reisen GmbH.
  4. 12.4. Persönlichkeitsprofil

    Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zusammenstellung der erhobenen Daten ein vom Schweizer Datenschutzgesetz so genanntes «Persönlichkeitsprofil» darstellen kann. Ein Persönlichkeitsprofil besteht, wenn die Zusammenstellung der Daten die Beurteilung wesentlicher Aspekte Ihrer Per sönlichkeit erlaubt. Laros Reisen GmbH AG ist Inhaber der Datensammlung und kann die Daten an Dritte weitergeben, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für Laros Reisen GmbH bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Durch Ihre Buchung erteilen Sie Laros Reisen GmbH auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofils im Rahmen der obengenannten Ziffern.
13. Ombudsmann
  1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie die Kontroll- und Schlichtungsstelle der Schweizer Reisebranche anrufen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Laros Reisen GmbH eine faire und ausgewogene Einigung an. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche,
  2. Etzelstr. 42, Postfach, 8038 Zürich.
  3. Informationen unter www.ombudsman-touristik.ch
14. Verjährung
  1. Schadenersatzforderungen gegen Laros Reisen GmbH gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Laros Reisen GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Laros Reisen GmbH wird als der ausschliessliche Gerichtsstand Arlesheim vereinbart.
16. Redaktionsschluss
  1. Der Redaktionsschluss erfolgte im November 2024.
  2. Laros Reisen GmbH behält sich Preisänderungen oder Änderung im Angebot nach diesem Zeitpunkt vor.